Neuigkeiten & Aktuelles
Hier finden Sie interessante Berichte und Pressemeldungen rund um die Themen Klein Neue Energien, Photovoltaik und regenerative Energien.
Es braucht Änderungen am Strommarktdesign
12. SEPTEMBER 2022 HANS-JOSEF FELL, EWG-PRÄSIDENT UND MITAUTOR EEG 2000
Der Markt soll alles richten. Die erneuerbaren Energien sollen sich endlich in das Marktgeschehen integrieren.
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Diese und andere Kernsätze kennzeichnen seit Jahrzehnten das Mantra konservativer Wirtschaftswissenschaftler, mit ihnen verbundene Medien und vor allem Interessenvertreter der fossilen und atomaren Wirtschaft, mitsamt ihren willfährigen Politikern, insbesondere aus dem konservativen und liberalen Lager.
Dem Mantra „Markt“ wurden alle anderen Ziele untergeordnet: Klimaschutz, Importunabhängigkeit, Gesundheitsschutz, bürgerliche Selbstversorgung und anderes mehr.
So wurde Ende der neunziger Jahre ein ganz wichtiges Markinstrument gegründet: Die Strombörse. Blind für ökologische Fragen hatte die Strombörse alle Erzeugungsarten ob fossil, atomar oder erneuerbar gleichbehandelt. Und das in einem hochverzerrten Erzeugungsmarkt, in dem fossile und atomare Stromerzeugung bis heute stark subventioniert werden. Ihre Schadenskosten, wie Klimaschäden, Gesundheitsschäden oder Atommüllentsorgung müssen sie bei Weitem nicht ausreichend selbst zahlen.
Ein Grundprinzip der Strombörse, ist das Merit-Order-Prinzip. Das teuerste Kraftwerk bestimmt die Strompreise im Stromhandel.
Am Anfang des EEG 2000 haben wir rot-grünen Abgeordneten im Bundestag den geförderten Ökostrom ausdrücklich von der Vermarktung an der Börse ausgenommen. Umweltminister Gabriel hat dann 2009 mit der Änderung des EEG Wälzungsmechanismus die Vermarktung des EEG-Ökostromes an die Börse geschickt. Mit verheerenden Folgen. Zunächst wurde ein Jahrzehnt lang die EEG-Umlage unnötig nach oben getrieben, was den Kritikern der Ökostromerzeugung aus dem fossilen und atomaren Interessenlager das alles entscheidende Argument gegen erneuerbare Energien lieferte. Diese hohe EEG-Umlage wurde dann von den Umwelt- oder Wirtschaftsministern Gabriel (SPD), Rösler (FDP) und Altmaier (CDU) als Begründung für alle verheerenden Ökostromausbauhemmnisse genutzt.
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Eon nimmt seine Solarcloud vom Markt
17. SEPTEMBER 2021 RALPH DIERMANN, PV MAGAZINE
Die Verbraucherzentrale NRW hatte zuvor eine Unterlassungsklage gegen den Konzern wegen irreführender Werbeaussagen eingereicht. Eon bietet stattdessen nun ein Nachfolgeprodukt an.
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Statt seiner Solarcloud bietet Eon Kunden nun ein Nachfolgeprodukt namens Eon Solarstrom. Die 2017 eingeführte Solarcloud ermöglichte es den Kunden, selbst erzeugten Solarstrom virtuell auf einem Stromkonto zu speichern und ihn später wieder „abzuheben“. Im neuen Produkt ist ein solches „Ansparen“ des Solarstroms nicht mehr vorgesehen. Vor wenigen Wochen hat Sonnen ein ähnliches Produkt vom Markt genommen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte zuvor beim Landgericht München I eine Unterlassungsklage gegen Eon eingereicht. Sie sieht im Solarcloud-Tarif eine Verbrauchertäuschung. So stammt der Strom, der zum Ausgleich der Reststromlücke geliefert wird, nicht aus der eigenen Solaranlage, argumentiert die von den Verbraucherschützern beauftragte Kanzlei Baumeister, sondern ist genau zu diesem Zeitpunkt neu produzierter Strom aus dem Netz – das Netz ist eben kein Speicher im wörtlichen Sinne. „Gleichwohl die Beklagte unter Ziffer 9 der AGB darauf hinweist, dass der von ihr im Rahmen der „Solarcloud“-Tarife in das Netz eingespeiste und vom Kunden zusätzlich bezogene Strom zu ‚100 Prozent aus Solarstrom‘ besteht, vermischt sich dieser angebliche Solarstrom naturgemäßer Weise mit den aus anderen (Atom-, Kohle- oder Gas-) Kraftwerken bzw. (Solar-, Wind- oder Wasserkraft-) Anlagen stammenden Strom“, heißt es in der Klageschrift.
Ebenso beanstandet die Verbraucherzentrale NRW, dass Eon die Solarcould bewerbe, ohne ausreichend darauf hinzuweisen, dass die Kunden den gutgeschriebenen Strom innerhalb der Paketmenge des Tarifs – also der Strom vom „Konto“ – bezahlen müssen. Vielmehr erwecke Eon den Eindruck, die Stromlieferung innerhalb des Guthabens sei kostenlos. Auch bewerbe Eon das Produkt, ohne ausreichend darauf hinzuweisen, dass der Strom kostenpflichtig ist, den der Versorger nach Verbrauch der Gutschrift – also den Strom oberhalb der Paketmenge – liefert. Eon suggeriere, über die monatliche Beitragszahlung hinaus fielen keine weiteren Kosten an.
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Sensationelle Aufdeckungen zum Netzwerk der Klimaschutzverhinderer in Deutschland
15. FEBRUAR 2021 HANS-JOSEF FELL, EWG-PRÄSIDENT UND MITAUTOR EEG 2000, PV MAGAZINE
Altmaier bereitet den nächsten Schlag gegen die Förderung der erneuerbaren Energien vor.
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Mit großer wahlbeeinflussender Resonanz hatte der Youtuber Rezo 2019 die Anti-Klimapolitik der CDU aufgezeigt. Doch das war zum Glück nicht die einzige kraftvolle junge Stimme für den Klimaschutz. Es ist wichtig, dass es immer mehr investigative Journalisten gibt, die die im Hintergrund arbeitenden Netzwerke der Klimaschutzverhinderer aufdecken.
Seit über einem Jahrzehnt arbeitet ein Netzwerk von Klimawandelleugnern, Managern der Kohlewirtschaft und energieintensiven Industrie, Windkraftgegnern, Wirtschaftswissenschaftlern und Politikern aus CDU, FDP und AfD konsequent und teilweise gemeinsam an der Abwehr funktionierender Klimaschutzmaßnahmen und am Abschaffen der Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere des EEG.
In einer genialen Analyse hat das Online-Magazin „Europäische Energiewende“ die Vernetzungen, Strippenzieher und willfährigen Erfüllungsgehilfen (es sind in der Tat nur Männer), insbesondere Bundesminister Altmaier und den neugewählten CDU-Vorsitzenden Laschet, analysiert und dargestellt.
Es ist jedem zu empfehlen, dieses Netzwerk ausführlich zu studieren, wenn er verstehen will, warum der Klimaschutz in Deutschland seit Jahren nicht vorankommt und der Ausbau der erneuerbaren Energien im letzten Jahrzehnt Stück für Stück dezimiert wurde.
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Braunkohleausstieg bis spätestens 2038 und Milliarden-Stilllegungsprämien für RWE und Leag vertraglich besiegelt
10. FEBRUAR 2021 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Die Bundesregierung hat mit den vier Betreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die schrittweise Abschaltung der Braunkohlekraftwerke geschlossen. RWE erhält demnach 2,6 Milliarden Euro und Leag 1,75 Milliarden Euro für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke. Zudem ist ein Klageverbot der Betreiber vor nationalen Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten enthalten.
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Am Mittwoch ist zwischen der Bundesregierung und den Betreibern RWE, Leag, EnBW und Saale Energie ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unterzeichnet worden. Er beinhaltet sowohl die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, als auch die Entschädigungszahlungen für die Betreiber für die vorzeitige Stilllegung, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
So erhält RWE für das vorzeitige Abschalten seiner Braunkohlekraftwerke im Rheinland eine Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro und Leag für seine Kraftwerke in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro. Die Entschädigungszahlungen werden nach Angaben des Ministeriums in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab der Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. Sie sollen für die Widernutzbarmachung der Tagebaue genutzt werden.
Vor dem Hintergrund jüngster Klagen, wie sie RWE wegen des Kohleausstiegs gegen die niederländische Regierung eingereicht hat, ist in dem Vertrag ein „umfassender Klageverzicht, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationalen Schiedsgerichten“ enthalten, zum sich die Betreiber bereit erklärten. Die EU-Kommission müsse die vertraglichen Regelungen und Entschädigungszahlungen an die Betreiber noch beihilferechtlich genehmigen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag biete Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, erklärte Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. „Darüber hinaus bietet er drei entscheidende Vorteile für den Bund, die er ohne Vertrag nicht hätte: Erstens gibt es einen umfassenden Klageverzicht seitens der Betreiber. Sie können gegen den Kohleausstieg keine Rechtsbehelfe einlegen. Zweitens werden die Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Und drittens erhält der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung“, so Feicht weiter. Damit habe die Bundesregierung weiterhin Handlungsspielräume mit Blick auf ambitionierte Klimaziele.
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Diese Optionen haben Ü20-Anlagenbetreiber nach dem EEG 2021
22. JANUAR 2021 SANDRA ENKHARDT, PV MAGAZINE
Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem Faktenpapier zusammengetragen, welche Möglichkeiten des Weiterbetriebs für die Betreiber von ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen bestehen. Mit dem EEG 2021 ist ein „Weiter so“ möglich, allerdings auch die Nutzung des Solarstroms für den Eigenverbrauch.
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Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat in einem sechsseitigen Faktenpapier übersichtlich zusammengetragen, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen haben, deren EEG-Vergütung am 1. Januar 2021 endete. In Baden-Württemberg sind davon rund 2300 Photovoltaik-Anlagenbetreiber betroffen. Die Leistung ihrer nun ausgeförderten Anlagen beläuft sich auf rund elf Megawatt. In den kommenden Jahren werden in immer größeren Mengen Photovoltaik-Anlagen aus der Förderung fallen.
Die Bundesregierung hatte es bis zum Schluss spannend gemacht, schaffte es dann aber doch gerade noch rechtzeitig das EEG 2021 zu verabschieden und damit eine Anschlussregelung für die ersten ausgeförderten Erneuerbaren-Anlagen. Das Gute für die Ü20-Anlagenbetreiber ist, dass nur die Vergütung mit dem Jahreswechsel endete, ansonsten aber alle Regelungen des EEGs für diese Systeme weiter gelten, darunter etwa Einspeisevorrang oder die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage bis 30 Kilowatt.
Mit der Novelle des EEG wurde verhindert, dass die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen zu „wilden Einspeisern“ werden. Es ist nun die Option vorhanden, die Anlagen in der Volleinspeisung einfach weiterlaufen zu lassen. Diese Regelung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung und ist bis Ende 2027 befristet. Die Anlagenbetreiber erhalten für ihren Strom den Jahresmarktwert Solar für 2021 abzüglich einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde von ihrem Netzbetreiber. Ab 2022 können die Vermarktungskosten dann von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt werden.
Daneben haben die Betreiber der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen auch die Möglichkeit, ihren Solarstrom künftig selbst zu nutzen. Dabei gilt wie für alle Anlagen die EEG-Umlagebefreiung bis 30 Kilowatt Leistung und maximal 30 Megawattstunden. Ob für die Umstellung von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch technische Umrüstungen der Anlagen erforderlich seien, müssten die Betreiber mit ihrem lokalen Installateur klären. Zudem könnten sie in Erwägung ziehen, in einem Speicher, Heizstab oder Elektroauto zu investieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Ob das wirtschaftlich sei, hänge von Strompreis und den Kosten ab, so das Solar Cluster Baden-Württemberg. Bei dieser Option besteht die Möglichkeit, den überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Er wird dann entweder zum Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten vergütet. Alternativ könnten die Betreiber auch einen Direktvermarkter suchen und in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Allerdings sei dies aufgrund der technischen Vorgaben und damit verbundenen Umrüstkosten sowie der eher geringen Strommenge meist nicht lohnend.
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Größte geförderte Mieterstromanlage Deutschlands in Delbrück
14. FEBRUAR 2019, Energie Agentur NRW
Im ostwestfälischen Delbrück-Sudhagen werden im neuen Wohnquartier Haus Hagen 13 Parteien mit preisgünstigem und nachhaltig produzierten Mieterstrom versorgt. Das 2018 nach gut 18 Monaten Bauzeit fertig gestellte kleine Quartier zeichnet sich durch seine kleingliedrige, dem Dorfcharakter angepasste, Gebäudestruktur aus und nimmt insbesondere Rücksicht auf die besonderen Wohnansprüche von Senioren.
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Das vom Delbrücker Architektenbüro Martin Hüllmann konzipierte Ensemble besteht aus drei Gebäuden und beherbergt eine Tagespflege für 18 Besucher und eine Pflegewohngemeinschaft für neun Bewohner. Beide Einrichtungen werden vom Caritasverband Paderborn e. V. betrieben. Weiter sind in den um einen grünen Innenhof gruppierten Gebäuden sieben Eigentumswohnungen mit Tiefgarage und Kellerräumen sowie vier weitere Wohneinheiten als Reihenhausbebauung erstellt worden. Mit dem von drei privaten Investoren aus der Umgebung von Delbrück finanzierten Objekt wird durch das Angebot der Tagespflege und der Seniorenwohngemeinschaft älteren Delbrückern ein längerer Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht – ein für das Wohlbefinden der Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger Aspekt.
„Dieses Projekt“, so Wilhelm Schröder vom Themengebiet Erneuerbare Energien der EnergieAgentur.NRW, „zeigt, dass es trotz mancher bürokratischen und regulatorischen Hürden möglich ist, Mieterstrom-Projekte umzusetzen. Das ist in Delbrück vor allem dem Engagement aller Beteiligten zu verdanken. Sie haben erkannt, dass eine nachhaltige Energieversorgung aus Verantwortung gegenüber der nächsten Generation und der Natur notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass dieses Projekt motivierend für andere sein wird.“
Nahwärme aus Biomasse-BHKW
Christina Metzner vom planenden Architekturbüro und Hubertus Hüllmann, einer der drei Investoren und Bruder des Architekten, berichten zum Projekt: Die im KfW-55 Standard errichteten Gebäude werden mit umweltfreundlicher Nahwärme aus einem knapp 200 m entfernten mit Biomasse betriebenen BHKW versorgt. Hubertus Hüllmann, selbst Landwirt und Eigentümer sowie Betreiber von mehreren Biomasse-Heizkraftwerken in der Region, hat auf seinem eigenen Hof bereits seit Jahren eine 68kWp große Photovoltaik-Anlage in Betrieb. Daher war es für ihn naheliegend, auch das Objekt in Sudhagen mit PV auszustatten. Konkret wurden die Planungen jedoch erst Ende 2017, als das Mieterstromgesetz endgültig durch die Europäische Union notifiziert war. Da die Detailplanungen für die Gebäude jedoch schon weit vorangeschritten waren, mussten, so Christina Metzner, die Dachstatik und die Hausanschlussräume erneut geprüft und entsprechend geändert werden - ein im laufenden Prozess nicht ganz einfacher Vorgang.
PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladesäule für Elektroautos
Auf zwei der drei Gebäude ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von 99 Kilowatt Peak (kWp) durch das lokale Unternehmen Klein – Neue Energien GmbH aus Delbrück geplant und gebaut worden. Damit ist Haus Hagen das zur Zeit von der Anlagenleistung her größte mit dem Mieterstromzuschlag geförderte Projekt in Deutschland.
Gern hätte Hubertus Hüllmann auch das dritte Gebäude mit PV ausgestattet. Dem stand jedoch die durch das Mieterstromfördergesetz festgelegte Begrenzung von 99 kWp entgegen. Neben der PV-Anlage sind ein stationärer Batteriespeicher von 48 kWh und eine Ladesäule für Elektroautos installiert.
Energielieferant zu sein ist eine Herausforderung
Als Energielieferant tritt die von den Bauherren gegründete Gesellschaft „Haus Hagen Verwaltung GmbH & Co KG“ auf, sie ist auch Messstellenbetreiber. Die Rolle als Energielieferant mit allen Rechten und Pflichten hatte sich Hubertus Hüllmann zu Beginn des Projektes nach dem Motto: „Der Strom vom Dach soll allen Nutzern der Gebäude zu Gute kommen“ leichter vorgestellt als dies in der praktischen Umsetzung möglich war.
Doch mit Unterstützung des Verteilnetzbetreibers Westfalen Weser Netz, mit dem das Messstellenkonzept (Summenzählermodell) und die Abrechnungsmodalitäten entwickelt und einvernehmlich abgestimmt wurden, ist das Projekt jetzt auf einem guten Weg.
Ökostromtarif überzeugte Mieter
Die trotz großer PV-Anlage und Batteriespeicher noch benötigten Rest-Strommengen werden von „Westfalen Wind“ bezogen. Der Stromtarif liegt nicht nur, die vom Gesetzgeber geforderten, zehn Prozent unter dem Grundversorgertarif, sondern ist noch günstiger, nämlich zwei Cent unter dem Tarif von „Westfalen Wind“. Die Mieter und Nutzer zahlen nun knapp 25 Cent brutto je kWh. Bei einem solchen Tarif war es auch überhaupt kein Problem, alle Nutzer und Mieter der Gebäude davon zu überzeugen, sich mit „vor Ort und in der Region produziertem“ Ökostrom beliefern zu lassen.
Zum bebilderten Artikel:
www.energieagentur.nrw
TESVOLT und KNE gehen strategische Partnerschaft ein
12. JANUAR 2015, Pressemeldung KNE
Das zur Klein-Gruppe gehörende Unternehmen Klein Neue Energien GmbH bietet seit vielen Jahren erfolgreich Photovoltaik-Anlagen an, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Von der privaten Photovoltaik-Anlage mit 10 KiloWatt bis zum Solarpark mit bis zu mehreren MegaWatt ist alles dabei. Seit September wurde das Geschäftsmodell um ein weiteres Standbein ergänzt. Speicherlösungen des deutschen Herstellers Tesvolt sind nun Bestandteil des Produktportfolios und werden optional bei jedem gewerblichen Projekt, im In- und Ausland, geplant und angeboten.
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TESVOLT Lithium-Speicherlösungen sind speziell für gewerbliche und industrielle Anwendungen entwickelt. Das Unternehmen bietet modulare Speicher von 10 kWh bis zum Megawattspeicher. Alle TESVOLT Speicher, ob Batterieschränke oder schlüsselfertige Batteriecontainer, sind nach oben hin skalierbar. Die hochwertigen Lithium-Batterien sind eigensicher und verfügen über eine hohe Zyklenfestigkeit. Mit ihnen ist es einfach Spitzenströme zu begrenzen und Grundlasten zu senken.
„Die Zusammenarbeit, als Partner von Tesvolt, unterstreicht unsere strategische Ausrichtung als Lösungsanbieter“, so Oliver Klein, Gründer und Geschäftsführer der Klein Neue Energien. Klein weiter: „Wir sind davon überzeugt, dass in Zukunft alle Photovoltaik-Projekte an einer Speicherlösung gekoppelt sein werden.“ Man habe sich für Tesvolt entschieden, weil sowohl das Produkt, als auch die Unternehmensstrategie überzeugt hätte.
Dass sie es ernst meint, zeigt das Unternehmen aus Delbrück-Boke durch den Kauf eines eigenen Tesvolt-Systems für die Eigennutzung. Das Tesvolt Li 60KWh wurde im Oktober geliefert und sofort installiert. Am Tag der Inbetriebnahme war Simon Schandert, Geschäftsführer von Tesvolt, bei der Klein Neue Energie zugegen. „Die Klein Neue Energie entspricht voll und ganz unseren Vorstellungen von Partnern, die mit uns gemeinsam den Speicher-Markt erobern werden“, so Schandert.
Oliver Klein lässt über die Energie-Management-Funktion des installierten Tesvolt-Systems, den Stromverbrauch seines Unternehmens optimieren.
Ein weiteres, sehr wichtiges Modul, ist die Notstromfähigkeit des Systems.
Über die Klein-Gruppe
Die Klein-Gruppe wurde im Jahre 2001, zunächst als Einzelunternehmen – Haustechnik Klein – gegründet. Die Wandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgte bereits zwei Jahre später in die Haustechnik-Klein GmbH. Kernkompetenz der Gruppe sind Erneuerbare Energien, mit Schwerpunkt auf Photovoltaik.
Mit der Gründung der Klein Holding GmbH wurde 2010 die Basis für gesundes und nachhaltiges Wachstum geschaffen. Die Klein Neue Energien GmbH, als deutsche Tochter, ist für die Geschäftsentwicklung im Inland zuständig. In Südamerika und Asien werden ebenfalls Photovoltaik-Projekte begleitet und durchgeführt. Diese werden durch lokale Tochtergesellschaften realisiert.
Die BioTec nrw GmbH ist innerhalb der Gruppe für eigene und externe Investoren-Projekte verantwortlich.
In der gesamten Gruppe werden 31 Mitarbeiter beschäftigt. Für Montage, Bau und Wartungsarbeiten greift das Unternehmen auf Sub-Unternehmen aus den jeweiligen Regionen zu. Gründer und geschäftsführender Gesellschafter ist Oliver Klein. Seit der Gründung befindet sich die Zentrale in Delbrück-Boke.